Auslandskrankenversicherung bei Auslandsaufenthalt
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Auslandsaufenthalt dienstlich: Werden Sie als Soldat dienstlich ins Ausland beordert, unterliegen Sie weiterhin der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Bei richtiger Anwendung der derzeit gültigen Bestimmungen enstehen Ihnen somit keinerlei Eigenbeteiligungen im Krankheitsbereich (Eigenbeteiligung Zahnersatz jedoch genau wie im Inland).
Das gleiche gilt für Ihre mitbeorderte Familie, die über die Bundesbeihilfe und die Restkostenversicherung abgedeckt sind.
>>> Unser Tipp: Damit eine Auslandsverwendung nicht daran scheitert, daß Sie z.B. für Ihr Ehepartner wegen eventueller Vorerkrankungen keine Restkostenversicherung mehr abschließen können, sollten Sie frühzeitig auch an den Abschluß einer Anwartschaftsversicherung für Ihren Ehepartner denken.
Auslandsaufenthalt privat (Urlaub): Bei Urlaubsaufenthalten im Ausland erfolgt die Kostenübernahme für die Heilbehandlung nur in der Höhe, wie sie bei einer Erkrankung am Standort entstanden wäre. Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport des Soldaten aus dem Ausland werden nur teilweise, nämlich ab dem Grenzübertritt nach Deutschland, übernommen!
>>> Unser Tipp: Mit dem Abschluß einer Auslandskrankenversicherung, deren Versicherungsschutz weltweit das ganze Jahr gültig ist, für Sie selbst und Ihre Familie stehen Sie auf der sicheren Seite: Nur so können Sie und Ihre Familie sicher sein, daß Sie bei jedem Auslandsaufenthalt – auch bei den kurzen Wochenendreisen in das benachbarte Ausland, die man sonst leicht übersieht – abgesichert sind.
Weitere Informationen erhalten Sie sehr gerne mittels unserer Infoanforderung ganz kostenlos und unverbindlich!
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