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Start Beihilfeanspruch für die Soldatenfamilie
 
  
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009pfeilrechtsBeihilfeanspruch für die Soldatenfamilie
Sie als Berufs- oder Zeitsoldat haben für Ihre Familie008-11
(d.h. Ihren Ehepartner und die Kinder, die bei Ihnen im
Ortzuschlag berücksichtigungsfähig sind) Anspruch auf Beihilfe
nach den 009punktBeihilfeverordnung (.pdf - Format) des Bundes.

Ausnahme: Ihr Ehepartner verdient als Angestellte/r über 17 000 EUR
pro Jahr brutto oder erzielt als Selbständige/r einen Gewinn von mehr als 17 000 EUR pro Jahr.


Ehepartner (angestellt berufstätig – Einkommen unter 17 000 EUR pro Jahr):
Ihr Ehepartner ist in diesem Fall aufgrund der Angestelltentätigkeit kraft Gesetzes versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung (Wie z.B.: AOK, DAK etc.).

Er ist nunmehr verpflichtet, vorrangig sämtliche Leistungsansprüche seiner gesetzlichen Pflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, bevor ein Anspruch gegenüber der Beihilfe geltend gemacht werden kann. Ein Beihilfeanspruch kommt daher in aller Regel nur bei der Inanspruchnahme verbesserter Krankenhausleistungen in Frage.

>>> Unser Tipp:
Beim Abschluß einer klassischen Zusatzversicherung für medizinisch notwendige stationäre Aufenthalte im Krankenhaus (Privatarzt – 2-Bett-Zimmer) ist eine private Absicherung in Höhe von 30 % ausreichend!


Ehepartner (ohne eigenes Einkommen oder max. 17 000 EUR aus selbständiger Tätigkeit)
Ihr Ehepartner ist in diesem Falle voll beihilfeberechtigt. Für alle beihilfefähigen Aufwendungen erhalten Sie gemäß den Beihilferichtlinien 70 % erstattet.

>>> Unser Tipp:
Zur Abdeckung der verbleibenden 30 % empfehlen wir Ihnen den Abschluß der privaten Restkostenversicherung der Continentale.


Kinder
Für Ihre Kinder haben sie einen Beihilfeanspruch in Höhe von 80 % der beihilfefähigen
Aufwendungen, solange sie in Ihrem Ortszuschlag berücksichtigt sind. Ob es sinnvoller ist, Ihr Kind privat oder gesetzlich zu versichern, ist im Wesentlichen von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Eine Entscheidung sollten sie jeweils nach gründlicher Abwägung der Vor- und Nachteile treffen. Hierbei stehen wir Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite.


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