Zusammenarbeit der Continentale mit der Förderungsgesellschaft (FöG) des Deutschen BundeswehrVerbandes mbH
Warum Sie als Soldat Ihren Krankenversicherungsschutz uns, und damit der Continentale Krankenversicherung AG anvertrauen sollten:
Die Förderungsgesellschaft des Deutschen Bundeswehrverbandes m.b.H. - als Einrichtung des DBwV, der Spitzenorganisation der Soldaten – unterhält bereits seit 1956 mit der Continentale Krankenversicherung AG vertragliche Beziehungen für alle Wehrbereiche.
Als Krankenversicherer bietet die Continentale Krankenversicherung spezifischen Versicherungsschutz, der auf den besonderen Versorgungs- und Versicherungsbedarf der Soldaten und Ihrer Familien zugeschnitten ist.
Aufgrund der guten Erfahrungen, die die FöG in den langen Jahren der vertrauensvollen Zusammenarbeit gewinnen konnte, empfiehlt Sie jedem Soldaten, sich über die folgenden interessanten Angebote zu informieren:
Anwartschaftsversicherung Der Bundesminister für Verteidigung empfiehlt in seinem G1-Hinweis ausdrücklich den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.
Pflegepflichtversicherung Seit dem Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes (Pflege-VG) am 01.01.1995 sind Berufssoldaten verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen (Soldaten auf Zeit (SaZ) nur dann, wenn sie eine Anwartschaftsversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen unterhalten).
Krankheitskostenversicherung Zur Ergänzung der Beihilfeleistungen für die Familienangehörigen.
Auslandskrankenversicherung Zur Absicherung von privaten Auslandsaufenthalten.
Krankenhaustagegeldversicherung Zum Ausgleich für den Abzug von Verpflegungsgeld und sonstiger Nebenkosten.
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