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009pfeilrechtsTruppenärztliche Versorgung

Alle Soldaten und Soldatinnen erhalten008-10
unentgeltliche ärztliche Versorgung durch den Truppenarzt oder der Truppenärztin.
Für Untersuchungen, Behandlungen, usw. im zivilen Bereich benötigen Sie stets eine
Überweisung der Truppenärztin oder des Truppenarztes (Ausnahme: Notfall).


Ihr Anspruch umfasst all diejenigen medizinischen Leistungen, die zur Erhaltung und Wiederherstellung Ihrer Gesundheit erforderlich sind.


Ergänzender Hinweis:
Der Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung besteht nur, solange ein Anspruch auf Besoldung besteht, aber auch während der Elternzeit und des Betreuungsurlaubes bei Soldatinnen.

 

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