Alle Soldaten und Soldatinnen erhalten
unentgeltliche ärztliche Versorgung durch den Truppenarzt oder der Truppenärztin.
Für Untersuchungen, Behandlungen, usw. im zivilen Bereich benötigen Sie stets eine
Überweisung der Truppenärztin oder des Truppenarztes (Ausnahme: Notfall).
Ihr Anspruch umfasst all diejenigen medizinischen Leistungen, die zur Erhaltung und Wiederherstellung Ihrer Gesundheit erforderlich sind.
Ergänzender Hinweis:
Der Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung besteht nur, solange ein Anspruch auf Besoldung besteht, aber auch während der Elternzeit und des Betreuungsurlaubes bei Soldatinnen.