Created by Martiinkolle.dk

 
 
 
 
 
ren Bildleiste  
 
 
   
    
Start Für Wehrpflichtige
 
  
vorsorgeinfo



 
009pfeilrechtsFür Wehrpflichtige
Kurzinfo für Wehrpflichtige008-11
Für Sie als wehrpflichtigen Soldaten gilt das
Arbeitsplatzschutzgesetz, solange Sie nicht länger als 2 Jahre
dienen, d.h. solange dies für Sie zutrifft, ist der Abschluß einer
Anwartschaft für Sie nicht erforderlich.


>>> Unser Tipp:
Verpflichten Sie sich jedoch für mehr als 2 Jahre, gilt dieses Gesetz nicht mehr für Sie!
Sie sollten jetzt die Anwartschaft auf eine Krankenversicherung sofort abschließen!

Weitere Informationen dazu erhalten Sie sehr gerne von unserem Experten Hr. Kuhn. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Startseite!

009punktInfoanforderung 009pfeiloben
 
 
 
© Die Continentale Bezirksdirektion Renner GmbH in Eching bei München | 2009 | | Alle Rechte vorbehalten!