Für Wehrpflichtige
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Kurzinfo für Wehrpflichtige Für Sie als wehrpflichtigen Soldaten gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz, solange Sie nicht länger als 2 Jahre dienen, d.h. solange dies für Sie zutrifft, ist der Abschluß einer Anwartschaft für Sie nicht erforderlich. >>> Unser Tipp: Verpflichten Sie sich jedoch für mehr als 2 Jahre, gilt dieses Gesetz nicht mehr für Sie! Sie sollten jetzt die Anwartschaft auf eine Krankenversicherung sofort abschließen!
Weitere Informationen dazu erhalten Sie sehr gerne von unserem Experten Hr. Kuhn. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Startseite!
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